
In der turbulenten Welt des Geschäftslebens kann es schnell passieren, dass ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens seine Pflichten kennt und rechtzeitig handelt. Eine der wichtigsten Pflichten, die er hat, ist die sogenannte Konkursantragspflicht nach der österreichischen Insolvenzordnung (IO).
Was ist die Konkursantragspflicht?
Die Konkursantragspflicht bedeutet, dass der Geschäftsführer verpflichtet ist, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen, einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses zu stellen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Überschuldung tritt ein, wenn die Schulden das Vermögen des Unternehmens übersteigen und die Fortführung des Unternehmens nicht mehr überwiegend wahrscheinlich ist.
Warum ist die Konkursantragspflicht so wichtig?
Die rechtzeitige Stellung eines Konkursantrags schützt nicht nur die Gläubiger des Unternehmens, sondern auch den Geschäftsführer selbst. Bei einer verspäteten Stellung des Antrags kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass er mit seinem Privatvermögen für entstandene Schäden einstehen muss. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen wie eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.
Welche Schritte muss der Geschäftsführer setzen?
Finanzlage prüfen: Der Geschäftsführer muss die finanzielle Situation des Unternehmens regelmäßig und sorgfältig überwachen.
Rechtzeitig handeln: Wenn Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auftreten, muss sofort gehandelt werden. Die 60-Tage-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschäftsführer Kenntnis von der Krise hat oder hätte haben müssen.
Konkursantrag stellen: Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gegeben, muss der Geschäftsführer den Antrag auf Konkurseröffnung beim zuständigen Gericht einreichen.
Fazit
Die Konkursantragspflicht ist eine zentrale Aufgabe des Geschäftsführers, die keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden darf. Wer rechtzeitig handelt, kann nicht nur das Unternehmen möglicherweise retten, sondern schützt sich auch vor erheblichen persönlichen Risiken.
Sollten Sie als Geschäftsführer in eine solche Situation geraten, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt kann Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu setzen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
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